Im Gegensatz
zur
Privathaftpflicht-Versicherung
ist die
Kfz-Haftpflichtversicherung
nicht freiwillig, sondern
gesetzlich vorgeschrieben und
zwar für alle Kraftfahrzeuge (
Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa
usw. )
Wer gegen
diese Verpflichtung verstößt,
macht sich strafbar.
Der Abschluß
einer Fahrzeug- oder
Insassenunfallversicherung ist
dagegen freiwillig.
Die
Kfz-Versicherung bietet mit
ihren vier Zweigen:
-
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
-
Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den
notwendigen Versicherungsschutz
für alle Risiken des
Kraftfahrzeugverkehrs.