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Kfz-Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Kraftfahrzeuge ( Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw. )

Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, macht sich strafbar.

Der Abschluß einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.

Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetzlich festgelegt (= gesetzliche Mindestdeckung):

  • 2.5 Mio. EUR für Personenschäden bei einer geschädigten Person;
  • 7.5 Mio. EUR für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen;
  • 500.000 EUR für Sachschäden;
  • 50.000 EUR für Vermögensschäden;

Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden.

Da diese jedoch bei größeren Schäden evtl. nicht ausreichen können, empfiehlt sich die Wahl höherer Summen, in der Regel die unbegrenzte Deckungssumme. Dabei ist bei jedem Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme unbegrenzt, bei Personenschäden stehen pro geschädigter Person 3,85 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Kfz-Versicherung bietet mit ihren vier Zweigen:

  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Insassenunfall-Versicherung
  • Auto-Schutzbrief

den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken des Kraftfahrzeugverkehrs.

 
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