Im Gegensatz
zur
Privathaftpflicht-Versicherung
ist die
Kfz-Haftpflichtversicherung
nicht freiwillig, sondern
gesetzlich vorgeschrieben und
zwar für alle Kraftfahrzeuge (
Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa
usw. )
Wer gegen
diese Verpflichtung verstößt,
macht sich strafbar.
Der Abschluß
einer Fahrzeug- oder
Insassenunfallversicherung ist
dagegen freiwillig.
Die
Mindesthöhe der
Haftpflicht-Deckungssummen ist
gesetzlich festgelegt (=
gesetzliche Mindestdeckung):
- 2.5 Mio. EUR für
Personenschäden bei einer
geschädigten Person;
- 7.5 Mio. EUR für
Personenschäden mit drei
oder mehr geschädigten
Personen;
- 500.000 EUR für
Sachschäden;
- 50.000 EUR für
Vermögensschäden;
Diese
gesetzlichen Deckungssummen
müssen mindestens gewählt
werden.
Da diese
jedoch bei größeren Schäden
evtl. nicht ausreichen können,
empfiehlt sich die Wahl höherer
Summen, in der Regel die
unbegrenzte Deckungssumme. Dabei
ist bei jedem Sach- und
Vermögensschaden die
Deckungssumme unbegrenzt, bei
Personenschäden stehen pro
geschädigter Person 3,85 Mio.
EUR zur Verfügung.
Die
Kfz-Versicherung bietet mit
ihren vier Zweigen:
-
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
-
Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den
notwendigen Versicherungsschutz
für alle Risiken des
Kraftfahrzeugverkehrs.