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KFZ-Haftpflichtversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des Versicherten begleicht, sondern einen Schaden der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht, an dem der Versicherte die Schuld trägt.

Diese Schäden können verschiedenster Art sein, wie

Heilungskosten bei Personenschäden
Renten bei Invalidität
Reparaturen an anderen Fahrzeugen
Reparaturen an anderen Objekten
Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist oder die Kosten der Reparatur so hoch wären, dass der halbe Zeitwert überschritten wird. Man spricht in diesem Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschädigung eines oder mehrerer Geschädigten richtet sich nach der sog. Deckungssumme. Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen. Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich geregelt.

In den meisten Ländern ist eine KFZ-Haftpflichversicherung vorgeschrieben um ein KFZ-Kennzeichen für ein Fahrzeug zu bekommen.

Um die Prämien einerseits konkurrenzfähig zu halten und andererseits die zu bezahlenden Schäden zu reduzieren, gibt es in vielen Fällen ein sog. Bonus-Malussystem. Muss die Versicherung einen Schaden begleichen, so erhöht sich die Versicherungsprämie für den Versicherten, die nach den sog. Maluspunkten berechnet wird. Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die Versicherung zahlungsfrei, so wird die Prämie nach den Bonuspunkten reduziert. Kritiker sehen im Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht.

Es gibt allerdings Fälle, wo die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenüber dem Geschädigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurückholen. Solche Fälle sind z.B., wenn Alkohol am Steuer bei dem Unfall mit im Spiel war oder bei abgefahrenen Autoreifen. Schlimm ist die Situation allerdings bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne gültigen Kennzeichen, da hier keine Versicherung einspringt. Dies kann auch der Fall sein, wenn ein ausländisches Fahrzeug ohne dem Zusatzschild für das Herkunftsland beteiligt ist.

Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. Um nicht mit der ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen, so kann eine inländische Vertragsversicherung dafür einspringen. In Österreich ist dies der Versicherungsverband dem Dachverband aller Versicherungen.

Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr vorgeschrieben, kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.


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