KFZ-Haftpflichtversicherung
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Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist
eine Versicherung, die nicht den
eigenen Schaden des Versicherten
begleicht, sondern einen Schaden der
einem anderen durch einen
Verkehrsunfall entsteht, an dem der
Versicherte die Schuld trägt.
Diese Schäden können verschiedenster
Art sein, wie
Heilungskosten bei Personenschäden
Renten bei Invalidität
Reparaturen an anderen Fahrzeugen
Reparaturen an anderen Objekten
Kostenersatz, wenn das andere
Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist
oder die Kosten der Reparatur so
hoch wären, dass der halbe Zeitwert
überschritten wird. Man spricht in
diesem Fall von einem Totalschaden.
Die maximale Entschädigung eines
oder mehrerer Geschädigten richtet
sich nach der sog. Deckungssumme.
Wenn der Schaden diesen Betrag
übersteigt, so muss der Schädiger
diesen Mehrbetrag selbst begleichen.
Da ein Schaden bei einem größeren
Unfall leicht höhere Schadenssummen
erreichen kann, sind die
Deckungssummen bereits im Millionen
Euro Bereich. Meistens sind
Mindestdeckungssummen gesetzlich
geregelt.
In den meisten Ländern ist eine
KFZ-Haftpflichversicherung
vorgeschrieben um ein
KFZ-Kennzeichen für ein Fahrzeug zu
bekommen.
Um die Prämien einerseits
konkurrenzfähig zu halten und
andererseits die zu bezahlenden
Schäden zu reduzieren, gibt es in
vielen Fällen ein sog.
Bonus-Malussystem. Muss die
Versicherung einen Schaden
begleichen, so erhöht sich die
Versicherungsprämie für den
Versicherten, die nach den sog.
Maluspunkten berechnet wird. Bleibt
der Versicherte aber eine gewisse
Zeit unfallfrei und damit die
Versicherung zahlungsfrei, so wird
die Prämie nach den Bonuspunkten
reduziert. Kritiker sehen im
Bonus-Malus eine Gefahr der
Fahrerflucht.
Es gibt allerdings Fälle, wo die
Versicherung leistungsfrei bleibt.
Manchmal ist sie zwar gegenüber dem
Geschädigten vorleistungspflichtig,
sie kann sich den Betrag aber vom
Versicherten zurückholen. Solche
Fälle sind z.B., wenn Alkohol am
Steuer bei dem Unfall mit im Spiel
war oder bei abgefahrenen
Autoreifen. Schlimm ist die
Situation allerdings bei einem
Unfall mit einem Fahrzeug ohne
gültigen Kennzeichen, da hier keine
Versicherung einspringt. Dies kann
auch der Fall sein, wenn ein
ausländisches Fahrzeug ohne dem
Zusatzschild für das Herkunftsland
beteiligt ist.
Schwierig können sich auch Unfälle
mit Fahrzeugen aus anderen Ländern
gestalten. Um nicht mit der
ausländischen Versicherung
verhandeln zu müssen, so kann eine
inländische Vertragsversicherung
dafür einspringen. In Österreich ist
dies der Versicherungsverband dem
Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benötigte
man meist zum Nachweis einer
gültigen Versicherung die grüne
Versicherungskarte. Sie ist zwar in
den EU-Staaten und in vielen anderen
Staaten nicht mehr vorgeschrieben,
kann einem bei einem Unfall die
Schadensabwicklung wesentlich
erleichtern.
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