|
Einführung
Eine Lebensversicherung ist eine
Personenversicherung, die als
Versicherungsfall den Tod der
versicherten Person deckt. Tritt der
Versicherungsfall ein, wird die
Versicherungssumme fällig. Die
Lebensversicherung wird auf Basis
biometrischer Risiken (z.B.
Lebenserwartung) kalkuliert, die als
Sterbetafel dargestellt werden.
Geschichte der Lebensversicherung
Die erste Lebensversicherung wurde
1583 in England dokumentiert. Mit
heutigen Lebensversicherungen hatte
sie aber nur wenig gemein - sie war
eher einer Wette vergleichbar. 1765
wurde in England die Equitable Life
Assurance gegründet, die erste
Versicherungsgesellschaft, die
Versicherungsangebote mit
mathematischen Methoden kalkulierte.
Erst 1827 wurde die erste deutsche
Lebensversicherung gegründet: Die
Gothaer Lebensversicherungsbank.
Anbieter
Lebensversicherungen können nur von
speziellen Versicherungsunternehmen,
den Lebensversicherern, angeboten
werden. Dazu wird ein
Versicherungsvertrag zwischen dem
Lebensversicherer und dem
Versicherungsnehmer abgeschlossen.
Als Besonderheit des
Lebensversicherungsvertrags ist das
Bezugsrecht anzusehen, das regelt,
welche Person (en) die Todes- und
Erlebensfallleistungen aus dem
Versicherungsvertrag erhalten.
Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von
Lebensversicherungen lässt sich in
vier große Gruppen einteilen:
Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist auch zur
Lebensversicherung zu rechnen, da
sie grundsätzlich auch auf Basis der
Lebenserwartung der versicherten
Person kalkuliert wird.
Daneben werden zahlreiche
Zusatzversicherungen angeboten. Die
bedeutendste ist dabei die
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tarife und Kalkulation
Die detaillierte Ausgestaltung einer
Lebensversicherung wird als Tarif
bezeichnet. Der Tarif beschreibt
dabei alle versicherungstechnischen
Eckpunkte des
Lebensversicherungsprodukts. Dazu
gehört beispielsweise das maximale
Alter bei Versicherungsbeginn, die
maximale Versicherungssumme, die
Kombinierbarkeit mit
Zusatzversicherungen, Bestimmungen
über ärztliche Untersuchungen bei
Antragstellung und vor allem die so
genannten Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen
versteht man die dem Tarif zu Grunde
liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994
R) und den Rechnungszins. Die
Rechnungsgrundlagen sind nach
Vertragsabschluss im Grundsatz
unveränderbar. Dies gilt nicht
zwingend für spätere
Vertragserhöhungen (z.B. durch
Dynamik).
Der Rechnungszins ist der Zinssatz,
mit dem alle Vertragswerte einer
Lebensversicherung kalkuliert
werden. Allgemein ist er besonders
deshalb bekannt, weil er bei
Kapitallebensversicherungen auch die
Garantieverzinsung für die
Sparanteile angibt. Der
Rechnungszins wird in Deutschland
vom Bundesministerium für Finanzen
per Verordnung festgelegt. Die Höhe
orientiert sich am zehnjährigen
Durchschnitt der Umlaufrendite von
zehnjährigen Bundesanleihen mit
einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren.
Der Rechnungszins für Abschlüsse
nach dem 01.01.2004 beträgt 2,75%.
Die Kosten einer Lebensversicherung
sind nach Kostenarten identisch. Man
unterscheidet
Stückkosten - pauschaler
Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro Jahr
Risikokosten - Kosten die der
Deckung des versicherten Risikos
dienen (ggf. inkl.
Rückversicherungskosten) und die in
jedem Beitrag anteilig enthalten
sind
Verwaltungskosten - Kosten für die
laufende Verwaltung des Vertrags,
die ebenfalls in jedem Beitrag
anteilig enthalten sind
Inkassokosten - Kosten des
Beitragsinkassos die anteilig jedem
Beitrag belastet werden (i.d.R. sind
die Inkassokosten bei monatlicher
Zahlweise höher als bei jährlicher
Zahlweise)
Abschlusskosten - Kosten die im
Zusammenhang mit dem Abschluss der
Lebensversicherung anfallen (z.B.
Provision, Vertragsdokumentation,
Risikoprüfung, ggf. ärztliche
Untersuchung) und die ebenfalls
jedem Beitrag belastet werden.
Da die Abschlusskosten tatsächlich
jedoch nicht über die gesamte
Versicherungsdauer anfallen, werden
sie bei den meisten angebotenen
Tarifen durch die Zillmerung an den
Beginn der Versicherungsdauer
verlagert. Bei Tarifen mit
Sparanteil führt dies dazu, dass in
den ersten Vertragsjahren bei einer
Kündigung kein Geld zur Auszahlung
gelangt.
Neben den genannten Kostenarten
können in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen noch
Gebühren für bestimmte
Geschäftsvorfälle festgelegt sein.
Dabei handelt es sich überwiegend um
seltene und/oder in der Verwaltung
sehr aufwändige Geschäftsvorfälle
(z.B. Stundung, Policendarlehen).
Die Gebühren sind entweder als
absoluter Betrag oder als
Prozentwert einer für den Vorgang
relevanten Größe angegeben.
INFO:Dieser
Artikel aus
Wikipedia wird durch die
GNU FDL lizenziert.
|
|