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 Lexikon Versicherungen

 
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Lebensversicherung

Einführung
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z.B. Lebenserwartung) kalkuliert, die als Sterbetafel dargestellt werden.


Geschichte der Lebensversicherung
Die erste Lebensversicherung wurde 1583 in England dokumentiert. Mit heutigen Lebensversicherungen hatte sie aber nur wenig gemein - sie war eher einer Wette vergleichbar. 1765 wurde in England die Equitable Life Assurance gegründet, die erste Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsangebote mit mathematischen Methoden kalkulierte. Erst 1827 wurde die erste deutsche Lebensversicherung gegründet: Die Gothaer Lebensversicherungsbank.


Anbieter
Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen, den Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht anzusehen, das regelt, welche Person (en) die Todes- und Erlebensfallleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten.


Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen einteilen:


Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird.

Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung.


Tarife und Kalkulation
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme, die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die so genannten Rechnungsgrundlagen.

Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) und den Rechnungszins. Die Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z.B. durch Dynamik).

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der Rechnungszins wird in Deutschland vom Bundesministerium für Finanzen per Verordnung festgelegt. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins für Abschlüsse nach dem 01.01.2004 beträgt 2,75%.

Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet


Stückkosten - pauschaler Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro Jahr
Risikokosten - Kosten die der Deckung des versicherten Risikos dienen (ggf. inkl. Rückversicherungskosten) und die in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
Verwaltungskosten - Kosten für die laufende Verwaltung des Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos die anteilig jedem Beitrag belastet werden (i.d.R. sind die Inkassokosten bei monatlicher Zahlweise höher als bei jährlicher Zahlweise)
Abschlusskosten - Kosten die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Lebensversicherung anfallen (z.B. Provision, Vertragsdokumentation, Risikoprüfung, ggf. ärztliche Untersuchung) und die ebenfalls jedem Beitrag belastet werden.
Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht über die gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei den meisten angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld zur Auszahlung gelangt.

Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle (z.B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben.


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