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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung (z.B. Hundehaftpflicht) stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer). Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des Weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
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