Der Entwurf des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab 2009 wurde heute im Bundeskabinett abgesegnet, womit die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Krankenhäuser ab nächstes Jahr stehen.
Tariflohnsteigerungen von 08/09, die noch nicht durch höhere Zahlungen der Krankenkassen gedeckt sind, werden zu 50 Prozent von den Krankenkassen übernommen. Ein Sonderprogramm soll in den nächsten Jahren 1000 zusätzliche Pflegestellen schaffen.
Im kommenden Jahr soll ein neuer 'Orientierungswert' entwickelt, der die krankenhausspezifische Kostenentwicklung besser abbildet und den bisherigen 'Deckel' abschafft. Das Bundesministerium hob in einer Meldung besonders hervor, dass grundsätzlich eine zukünftige Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen verankert wird. Länder sollen sich durch eine Kalkulation auf der Bundesebene entscheiden können, von der aktuellen auf Einzelentscheidungen basierenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf eine leistungsorientierte Investitionsfinanzierung auf der Grundlage von Investitionspauschalen zu wechseln..
Der Enwurf beinhaltet im Wesentlichen:
- Aufhebung vom Sparbeitrages zum Jahresbeginn 2009
- Lohn- und Gehaltssteigerungen ab 2009 zu 50% von Krankenkassen refinanziert soweit diese die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen überschreiten.
- Ermittlung eines Orientierungswert durch das Statistische Bundesamt bis Mitte 2010, der die Entwicklung der Kosten im Bereich der Krankenhäuser abbildet und voraussichtlich ab 20011 alternativ zur aktuellen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann.
- Etablierung eines Förderprogramms im Bereich des Pflegepersonals mit bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst in den kommenden 3 Jahren und die zu siebzig Prozent von den Krankenkassen finanziert werden sollen.
- Umstellung der Investitionsfinanzierung ab 2012 auf Investitionspauschalen wenn sich die Länder hierzu entscheiden. Dazu wird ein gesetzlicher Auftrag zur Entwicklung einer Reform der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser durch leistungsorientierte Investitionspauschalen bis Ende 2009 erteilt, dessen Einzelheiten Länder und Bund festzulegen haben.
-Etablierung eines pauschalierten und tagesbezogenen Vergütungssystems für Leistungen der Psychiatrie und Psychosomatik.
- Die unterschiedlichen Landesbasisfallwerte werden in einem Zeitraum von 5 Jahren, beginnend im Jahr 2010, schrittweise in Richtung auf einen einheitlichen Basisfallwertkorridor angenähert. Von dieser Konvergenz wird eine Bandbreite (Korridor) in Höhe von + 2,5 Prozent bis – 1,5 Prozent um einen rechnerisch ermittelten einheitlichen Basisfallwert ausgenommen.
· Verschiedene technische Regelungen, um das DRG-Vergütungssystem für den Regelbetrieb nach Abschluss der Konvergenzphase auszurichten.
| Daraus resultierende Mehreinnahmen der Krankenhäuser 2009 (ohne Leistungsentwicklung): |
|---|
| Anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhne | 1,35 Mrd. € |
| Pflegepersonal Förderprogramm | 0,22 Mrd. € |
| Wegfall des Sparbeitrags | 0,23 Mrd. € |
| Pauschalierten und tagesbezogenen Vergütungssystems Psychatrie | 0,06 Mrd. € |
| Finanzierung der Praxisanleitung bei der Ausbildungsfinanzierung | 0,15 Mrd. € |
| Mehrausgaben für GKV durch KHRG | 2,01 Mrd. € |
| Mehreinnahmen der Krankenhäuser in 2009 durch geltendes Recht ca. | 1 Mrd. € |
| Mehreinnahmen Krankenhäuser 2009: übrige Kostenträger | 0,2 Mrd. € |
| Summe | 3,2 Mrd. € |