Eigentlich ist es ja schon wieder vorbei mit der Möglichkeit die KFZ Haftpflicht Versicherung zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, muss doch das Kündigungsschreiben der Versicherungsgesellschaft zum 30.11. vorliegen. Hierbei zählt auch nicht, wie auch schon wiederholt darauf hingewiesen der Poststempel, sondern der Posteingang.
Sonntag, 28. Dezember 2008
Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Haftpflicht
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