Deutsche Versicherungen .info - Rürup Rente
Grundlagen
Gundlagen Rürup Rente
Die Rürup-Rente benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup gibt es seit dem Jahr 2005 und ist eine staatlich subventionierten Altersvorsorge welche auf einem Rentenversicherungsvertrag basiert. Abweichend zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup Rente oder auch Basisrente genannt nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Abweichend zur privaten Rentenvericherung bietet sie kein Kapitalwahlrecht sonder nur die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. (Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr)
Vorteile
- Der Sparer kann eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen, deren Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind.
- Die angesparte Summe im Rürup-Vertrag wird bei einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen nicht angerechnet. (Harz-IV sicher!! )
- Die Rürup-Verträge sind in der Phase des Ansparens gegen Pfändung geschützt und somit auch auch im Insolvenzfall sicher. In der Rentenphase ist jedoch die Pfändung des Betrages über den Pfändungsgrenzemöglich.
- Viele Anbieter der Rürup Rente lassen auch mehrmals im Jahr Sondereinzahlungen zu.
Nachteile
- Die Rentenzahlungen müssen später versteuert werden.
- Man kann einen Rürup-Vertrag weder beleihen, übertragen oder verschenken.
- Keine Kündigung mit Zahlung des Rückkaufswertes möglich
- Im Todesfall des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Rentenalters verfällt das gesamte Kapital, Hinterbliebenen erhalten daraus keine Zahlungen.
- Wie bereits erwähnt gibt es kein Kapitalwahlrecht sondern nur dir Form der Leibrente ab dem 60. Lebensjahres
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