Deutsche Versicherungen ::
Grundlagen
Haftpflicht
ist die Pflicht, einen Schaden produziert durch eigenes Verhalten oder Unterlassen durch Schadenersatz zu begleichen. Dieses regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im allgemeinen ist die Haftungshöhe nicht begrenzt, d.h. der Haftpflichtige haftet mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen.
Um sich zu schützen kann man eine Haftpflichtversicherung abschließen. Hierzu werden die verschiedensten Versicherungen angeboten:
- Bauherrenhaftpflicht
- Berufshaftpflicht
- Betriebshaftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Hundehaftpflicht
- KFZ Haftpflicht
- Pferdehaftpflicht
- Privathaftpflicht
Des weiteren gibt es noch spezielle Versicherungen für Sportarten, das Jagen (Jagdhaftpflicht) und auch für bestimmte Berufe.
Jagdhaftpflicht
Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden die durch die Tätigkeit der Jagd und oder dem Gebrauch von Schusswaffen resultieren können. Sie prüft und reguliert Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung die jeder der einen Jagdschein beantragt vorweisen muss.
Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt sie als Bauherr in der Zeit des Bauens wenn Sie in dieser Zeit Ihre Verkehrssicherungspflicht , Auswahlpflichten oder Überwachungspflichten nicht ausreichend nachkommen.
(schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, schlechte Baustellensicherung, mangelhafte Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften etc.)
In der Privathaftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung ist gegebenenfalls schon das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit einer beschränkten Bausumme enthalten.Sollte diese dann überschritten werden benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Berufshaftpflicht
Diese Haftpflicht ist für spezielle Berufe ausgelegt und sichert Sie vor den besonderen Schadensrisiken der entsprechenden Berufe. So kann sich der Rechtsanwalt mit der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte vor Ansprüchen eines Mandanten auf Grund eines Fehlers in der Vertretung schützen. Sie prüft und reguliert Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht (BHV) schützt vor Ansprüchen an einem Dritten schuldhaft durch die betriebliche Tätigkeit eines Gewerbetreibenden, eines industriellen Unternehmern, eines Freiberuflers oder Handwerkers verursacht. Sie prüft und reguliert Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche sowohl für das Unternehmen wie auch die einzelnen Mitarbeiter ab.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet bei Schäden resultierend aus unzureichendem Nachkommen der Verkehrssicherungspflicht und oder der Instandhaltungspflicht. Beispiele hiefür sind :
- Schneeräumen
- fehlende Außenbeleuchtung
- Streuen bei Eis und Glätte
- herunterfallende Dachpfannen
- herunterfallender Baumast
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft und reguliert Ersatzansprüche und wehrt unberechtigte oder auch zu hohe Schadensersatzansprüche ab. Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, selbsterlittene Schäden sowie Schäden die durch die Nutzung von KFZ, Luftfahrzeugen oder Wasserfahrzeugen verursacht werden.
Hundehaftpflicht
Hundehaftpflicht Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Hundehalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können. Entgegengesetzt zur Privathaftpflicht geht man bei der Hundehaftpflicht hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Gesetzliche Grundlage ist hier § 833 Satz1 Bürgerliches Gesetzbuch. Grundsätzlich muss der tatsächliche Schaden ersetzt werden. Typische Beispiele:KFZ Haftpflicht
Die KFZ Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schadensersatzansprüche die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen können. Folgende Arten von Schäden werden von der KFZ Haftpflicht gedeckt: - Personenschäden (Heilungskosten / Renten) - Sachschäden (Ersatz /Reparaturen) - Vermögensschäden - immaterielle Schäden Die gesetzliche Mindestdeckungssummen betragen in Deutschland 7,5 Mil. Euro für Personenschäden, 1.000.000 Mil. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden. Im Ausland ist das zum Teil deutlich niedriger. Daraus resultierend empfiehlt es sich bei der Miete eines Fahrzeugs ggf. eine s.g. "Mallorca Police" mit abzuschließen. (Stand 08.2008) |
Pferdehaftpflicht
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen, die aufgrund seiner Pferdehaltung entstehen können. Entgegengesetzt zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß für das Verhalten seines Pferdes. Gesetzliche Grundlage ist hier § 833 Satz1 Bürgerliches Gesetzbuch. Grundsätzlich muss der tatsächliche Schaden ersetzt werden. Typische Beispiele:Privathaftpflicht
Die Privathaftpflicht zählt mit zu den wichtigsten Versicherungen da sie den Versicherungsnehmer inklusive seiner Familie gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Schadenersatzpflicht § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGBt) schützt. So haftet man ggf. im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Manche zahlen nicht selten ihr ganzes restliches Leben lang. Trotzdem ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung die Privathaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung sondern eine freiwillige. Sie deckt die typischen Risiken des Alltags im privaten Bereich ab. Es gibt auch explizit ausgeschlossene Bereiche. Hierzu zählt die Jagd, bestimmte Wettkämpfe, die Haltung bestimmter Tiere wie z.B. Hund und Pferd sowie die Nutzung von KFZ Fahrzeugen. Für diese Bereiche gibt es spezielle Versicherungen wie Jagdhaftpflicht, KFZ Haftpflicht sowie die Tierhalterhaftpflicht (Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht). Typische Beispiele in der Privathaftpflicht:
- Sie verursachen als Fußgänger einen Unfall.
- Sie sind im Kaufhauhaus und kommen mit dem Rücken an das Glasregal welches umstürzt.
- Sie beschädigen das Sofa bei Bekannten in dem Ihre Zigarettenasche ein Loch in das Polster brennt.
- Sie stoßen bei Freunden zu Besuch ein Bierglas um welches den Teppichboden beschädigt.
- Sie stoßen einem Fremden aus Versehen an, dass ihm seine Brille herunterfällt und zerbricht
Natürlich zählt weder Vorsatz, noch Schäden an gemieteten, geliehenen oder Gepachteten Gegenständen wie auch nicht bei Schäden von Angehörigen und oder mitversicherten und sog. Gefälligkeitsarbeiten.
Unverheiratete die in einer Lebensgemeinschaft leben benötigen nur eine Privathaftpflicht. Sollten zwei bestehen, kann nicht die teurere, sondern die mit dem jüngeren Vertrag gekündigt werden.