Was ist der Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds organisiert die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
in Deutschland ab dem 1.1.2009 neu. Grundlage hierfür ist das am 2.2.2007
vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-WSG). So werden in Zukunft Beitragsgelder zentral eingenommen
und an die Krankenkassen weitergeleitet. Die Beitragshöhe wird neuerdings durch
den einheitlichen Beitragssatz festgelegt. Für das kommende Jahr wurde er auf 15,5
% festgesetzt.
Was zahlen Rentner an den Gesundheitsfonds?
Bei versicherungspflichtigen Rentnern, übernimmt die Rentenversicherung
ab Januar 2009 genau 7,3 Prozent. Die restlichen 8,2 Prozent werden von der
Rente abgezogen.
Wann wird der Beitragssatz erhöht?
Der Beitragssatz wird erst dann erhöht, wenn der Fonds die Ausgaben der Kassen 2
Jahre nacheinander zu weniger als 95 % decken kann.
Können einzelne Krankenkassen den Beitragssatz erhöhen?
Nein, aber die Krankenkassen haben die Möglichkeit einen zusätzlichen
Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen, wenn sie mit den Geldern aus dem Fonds
nicht auskommen. Ohne Einkommensprüfung kann dies bis zu 8 € im Monat sein. Der
Zusatzbeitrag darf aber maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens sein. Bei
festen Zusatzbeiträgen bis zu acht Euro kann allerdings dieser bei Niedrigverdienern
theoretisch mehr als 1 % des Einkommens betragen.
Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?
Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und die anderen Sozialleistungsträger
sind am Zusatzbeitrag nicht beteiligt, d.h. das Mitglied trägt diesen alleine.
Kein Zusatzbeitrag wird für Kinder als auch mitversicherten Partnern erhoben.
Wieviel Geld bekommen die Krankenkassen vom Fonds?
Ab dem 1.1.2009 bekommen die Krankenkassen von Gesundheitsfons die sogenannte
Grundpauschale zuzüglich sogenannter Zu- oder Abschläge für Alter,
Geschlecht und für 80 schwerwiegende oder chronische Krankheiten Als Ergebnis erhalten
die Krankenkassen zwischen 100 - 280 Euro pro Monat und Versichertem. Für diese
Berechnung dienten ca. 3,3 Milliarden Diagnosedaten aus dem Jahr 2006 als Grundlage.
Das ganze wird unter dem Begriff morbiditätsorientierter
Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zusammengfasst.
Müssen Hartz IV 4 Empfänger gegebenenfalls Zusatzbeitrag zahlen?
Das Sozial- bzw. Grundsicherungsamt übernimmt die Zahlung von
Zusatzbeiträgen für Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen der
Grundsicherung. Die
Bundesagentur für Arbeit übernimmt in Härtefällen den Zusatzbeitrag
für ALG-II-Empfänger.
Ist der allgemeine Beitragssatz auch für privat Versicherte gültig?
Klares NEIN. Versicherte in der privaten Krankenversicherung zahlen individuell
nach ihrem vereinbarten Tarif. Der allgemeine Beitragssatz ist nur für die
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
Kann die Krankenkasse auch Beiträge zurückerstatten?
Eine Krankenkasse kann, wenn sie weniger Geld als vom Fonds zugewiesen benötigt
Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. So haben unter anderem bereits im Dezember 2008 die
Krankenkassen IKK Sachsen und der IKK Baden-Württemberg, IKK Südwest-Direkt sowie BKK B. Braun Ausschüttung für 2009
in Höhe von 60-120 Euro beschlossen.
Kann ich bei einem Zusatzbeitrag kündigen und wechseln?
Eine Krankenkasse muss einen zusätzlichen Beitrag einen Monat vorher
ankündigen. Iin einem solchen Fall besteht nun für den Versicherten ein
außerordentliches Kündigungsrecht bis zum Zeitpunkt der ersten Fälligkeit des
Zusatzbeitrages.
Habe ich bei Erhöhung vom Beitragssatz ein außerordentliches
Kündigungsrecht?
Durch die Erhöhung des Beitragssatzes erhält man KEIN Kündigungsrecht. Eine
Kündigung ist möglich wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt,
diesen erhöht oder wenn man in seiner Kasse mindestens 18 Monate versichert ist.
ohne Gewähr