Lebensversicherungen gibt es in vielen Varianten. Pauschal gilt aber, dass Lebensversicherung bei der eine Leistung im Todesfall während einer bestimmten Zeit oder des Erlebens eines bestimmten Zeitpunktes einer Person erbracht wird. Auch die Rentenversicherung ist eine Variante der Lebensversicherung. Hier wird beim erreichen eines bestimmten Zeitpunktes eine bestimmte Summe als Rente garantiert.
In der Regel hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen der Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und der Einmalbeitragsversicherung (Sofortrente)
Bei der Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung handelt es sich um die klassische Form wir wir sie meist alle kennen: Der Versicherte spart durch regelmäßige Beitrage Kapital. Eingezahlt werden kann es meist in unterschiedlicher Form. Dieses kann z.B. monatlich, quartalsweise oder auch jährlich sein. Selbst Einmalzahlungen sind möglich. Wird der vereinbarte Zeitpunkt erreicht hat der Versicherungsnehmer die Wahl von seinem Kapitalwahlrecht Gebrauch zu machen, wenn diesen nicht ausgeschlossen ist. Er kann entscheiden, ob er einmalig eine einmalig eine große Summe Geld oder eine lebenslange Rente erhält.
Im Gegensatz dazu ist es bei der Einmalbeitragsversicherung so, dass die Rentenauszahlung direkt nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages startet. Bei dieser Form der Versicherung muss man als Versicherungsnehmer die gesamte Summe sofort einzahlen und eine spätere Kündigung ist nicht möglich.
Im vergangenen Jahr haben die Bundesbürger nach Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 7,6 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einer versicherten Summe von rund 243 Milliarden Euro neu abgeschlossen.
Die Struktur des Neuzugangs setzte sich mit dem Trend zu Lebensversicherungen mit rentenförmiger Auszahlung in 2007 fort.
Wichtigsten Varianten der Lebensversicherung:
Direktversicherung
Seit der Rentenreform 2002 hat man als Arbeitnehmer ein Recht darauf, einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken.
Vermögensbildungsversicherung
Dient der Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen. Sie ist insbesondere für junge Menschen gedacht, die mit ihrer Altersvorsorge beginnen möchten. Bei der Vermögensbildungsversicherung handelt es sich eigentlich um eine Kapitallebensversicherung die zum Teil oder ganz durch Leistungen des Arbeitgebers finanziert werden.
Riester-Rente
Bsisrente
Diese Variante der Lebensversicherung wird auch Rürup-Rente genannt und ist seit 2005 eine staatlich subventionierten Altersvorsorge die in den Leistungskriterien wie auch der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Die Basisrente ist aber nicht umlagefinanziert, sondern eine kapitalgedeckte Versicherungsvariante. Bei der Rürup-Rente haben sie kein Kapitalwahlrecht. Das angesparte Kapital wird lebenslang verrentet. Zudem bleibt bei einer längeren Arbeitslosigkeit das angesparte Kapital unberücksichtigt und kann in der Phase der Ansparung nicht gepfändet werden. In Abhängigkeit vom Beginn der Rentenzahlungen müssen diese später versteuert werden. Kündigung oder eine Auszahlung ist nicht möglich, aber eine Beitragsfreistellung ist möglich. Zielgruppe der Basisrente sind Selbstständige die die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge nicht in Anspruch nehmen können.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in dem Fall in dem der Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Seit der Rentenreform im Jahr 2002 hat die Berufsunfähigkeitsversicherung einen hohen Stellenwert erhalten. Denn alle Versicherten die nach dem 1.1.1961 geboren sind können nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwebsminderungsrente erhalten, d.h. nur ca. 35% des letzten Bruttoeinkommens und das auch nur, wenn der Erkrankte weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.
Aussteuerversicherung
Es handelt sich hierbei um eine Versicherungsleistung bei Heirat. Eine Aussteuerversicherung kann bis zum 12. Lebensjahr des Kindes von den Eltern abgeschlossen werden. Die ie Versicherungsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt in der Regel zum 18. Geburtstag des Kindes wenn dieses vor dem 18. Geburtstag heiratet oder zum Zeitpunkt der Heirat wenn das Kind zwischen dem 18. und 25. Geburtstag heiratet oder auch zum 25. Geburtstag des Kindes, wenn es falls bis dahin nicht geheiratet hat.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine meist lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall und hat in der Regel eine relativ niedrige Versicherungssumme. Sie soll Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken und nicht die Hinterbliebenen damit belasten. Nach dem Wegfall des Sterbegeldes von den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 erlangte die Sterbegeldversicherung eine höhere Bedeutung. Sterbegeldversicherungen werden lt. § 90 Sozialgesetzbuch XII bei Sozialhilfebedürftigkeit anders als Lebensversicherungen auf den Erlebensfall nicht als verfügbares Vermögen angesehen.
Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung soll zu finanziellen Abdeckung der Ausbildungskosten Ihres Kindes dienen. Die Beitragshöhe errechnet sich aus Versicherungssumme und Alter des Versicherten. Stirbt der Beitragszahler vorzeitig, läuft der Versicherungsvertrag beitragsfrei weiter. Zum vereinbarten Termin wird die Leistung aus der Ausbildungsversicherung fällig. Stirbt das versicherte Kind vor Vertragsende, so kann eine andere Person Begünstigter werden.
Risikolebensversicherung
Mit der Risikolebensversicherung möchte man die Hinterbliebenen finanziell versorgen. So bekommen diese auch dann im Todesfall des versicherten die vereinbarte Todesfall-Versicherungssumme. Die anfallenden Überschüsse werden in der Regel direkt mit dem Beitrag verrechnet und reduzieren diesen. Endet der Vertrag werden keine Leistungen fällig. Insbesondere bei Familien ist die Risikolebensversicherung ein wichtiger Faktor. Aber auch beim Hausbau oder Kauf ist eine Risikolebensversicherung eine beliebte Variante um entsprechende Kredite zu sichern.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegeversicherung leistet, wenn Sie durch Verletzung, Krankheit oder Kräfteverfall pflegebedürftig werden in Form einer monatlichen Rente. Da vermutlich die gesetzliche Pflegeversicherung in Zukunft immer weniger Leistungen übernehmen kann gewinnt die private Pflegeversicherung immer mehr an Bedeutung. Wie wichtig zeigt schon das Beispiel, dass nicht einmal die höchste Pflegestufe in der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen Platz im Pflegeheim ausreicht.