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Riester-Rente
Altersvorsorge mit der Riester-Rente
Steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtsraten machten ein Handeln notwendig und so wurde schon im Jahr 2002 eine Rentenreform beschlossen, die den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung unterstützt. So fördert der Staat jetzt eine private wie auch betriebliche Altersversorgung.
Seit dem 1.1.2002 hat ein Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Arbeitgeber einen Teil seines Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung einzahlt.
Im Jahr 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft, welches die Besteuerung von privater und gesetzlicher Renten in ein nachgelagertes System überführt sowie die Förderung der Riester-Rente im einzelnen verbesserte und bürokratische Hürden entfernte.
Die Riester-Rente nun ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente Die Förderung gibt es nur für von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierte Verträge. Dazu müssen die Verträge garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge inklusiver der staatlichen Zulagen bereit stehen. Das angesparte Kapital ist somit vor Verlust geschützt. Des weiteren muss eine lebenslange Rente zugesagt werden und die Leistungen dürfen erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Eine weitere Voraussetzung ist seit 2005 die Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens 5 Jahre
Angebote zur Riester Rente |
Zulagenberechtigt sind unter anderem:
ALG-II-Empfänger über § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI
Amtsträger
Bezieher von Arbeitslosengeld
Bezieher von Krankengeld
Bezieher von Vorruhestandsgeld, falls diese zuvor pflichtversichert waren
Ehepartner von Zulagenberechtigten
Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird
Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes),
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
Rentenversicherungspflichtige Selbständige
Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
Nicht zulagenberechtigt sind unter anderem:
Altersrentner
Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
Nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
Nicht rentenversicherungspflichtige Studenten
Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung
Anbieter
Anbieter von Riester-Rentenverträgen sind Fondsgesellschaften, Banken und Versicherungsgesellschaften.Informationspflicht
Versicherungsgeber von der Riesterrente müssen den Versicherten jährlich in schriftlicher Form über die Verwendung der eingezahlten Gelder, dem bisher angespartem Kapital, den Verwaltung- und Abschlusskosten sowie über die bisher erwirtschafteten Erträge informieren.Riester Förderung
Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen Zusammen:
- Zahlung einer jährlichen Zulage bestehend aus Grund und Kinderzulage. Hierbei ist zu beachten, dass die Kinderzulage nur für den Zeitraum gezahlt wird in dem auch Kindergeld gezahlt wird.
Jahr | Grundzulage Ledige | Grundzulage Verheiratete | Kinderzulage | |
---|---|---|---|---|
2002/ 2003 | 38 EUR | 76 EUR | 46 EUR | |
2004/ 2005 | 76 EUR | 152 EUR | 92 EUR | |
2006/ 2007 | 114 EUR | 228 EUR | 138 EUR | |
ab 2008 | 154 EUR | 308 EUR | 185 EUR (300 EUR) |
Berufseinsteigerbonus
Für 2008 wurde ein „Berufseinsteiger-Bonus“ beschlossen. Junge Menschen mit Riestervertrag erhalten seitdem im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage.
Voraussetzungen hierfür sind :
Der Versicherungsnehmer darf zum 1.1. des Vertragsabschlussjahres das 25. Lebensjahr noch nicht
Er muss unmittelbar zulagenberechtigt sein.
Somit können nur diejenigen, die ab 1982 geboren sind in den Genuss des „Berufseinsteiger-Bonus“ bei der Riester-Rente kommen.
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