Deutsche Versicherungen .info : Studenten-Versicherungen
Krankenversicherung
Versicherungen Studenten
Wer in Deutschland an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren möchte,
der benötigt aufgrund der Versicherungspflicht für die Einschreibung an der
Hochschule eine Versicherungsbescheinigung.

Normalerweise muss eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse im Original vorliegen. Zuständig ist dafür entweder die Krankenkasse bei der man bereits versichert ist oder im Falle das man versicherungsfrei bzw. ein nicht versicherungspflichtiger Student ist, die Krankenkasse bei der man zuletzt versichert war oder die Krankenkasse die die Befreiung vornahm.
Die Versicherungspflicht gilt bis End des 14. Fachsemesters oder maximal bis
Ende des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet wurde. Allerdings bleibt
man versicherungspflichtig wenn familiäre Gründe, Art der Ausbildung oder
persönliche Gründe oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer
Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges eine längere Studienzeit
rechtfertigen.
Ein Student darf maximal 20h pro Woche gegen Entgelt arbeiten damit er weiterhin
studentisch pflichtversichert bleibt. Ein überschreiten ist in den
Semesterferien normalerweise erlaubt.
Die Beiträge sind in der Regel (abhängig von der Krankenkasse) vor
Einschreibung im Voraus an die Kassen zu zahlen, woraus sich der Anspruch auf
Leistungen im ärztlichen und zahnärztlichem Bereich als auch Leistungen bei
Pflegebedürftigkeit ergibt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht allerdings
nicht.
Muss man sich selbst versichern hat man als Student die Wahl zwischen den
gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung. Diese ist auf
den ersten Blick in den meisten Fällen beim Beitrag teurer, hat aber auch
Vorteile:
Keine Praxisgebühr, keine Arzneimittelzuzahlungen und die Möglichkeit der
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Studium macht die
private Krankenversicherung insbesondere auch für Studenten attraktiv. Wer sich
für eine private Krankenversicherung entschieden hat, der benötigt wie oben
beschrieben eine Befreiungsbescheinigung die persönlich unterzeichnet der
Einschreibung beizulegen ist.