Deutsche Versicherungen ::
Haus und Wohnung
1. Hausratversicherung
Will man sein Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände im Haushalt versichern, so benötigt man die HAusratversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus. Ist es denn mal soweit gekommen übernimmt sie gegebenenfalls auch die Kosten wie Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten. Je nach Versicherungsvertrag sind auch noch weitere Einschlüsse wie zum Beispiel Schäden durch Überspannung, Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden möglich.
In vielen Verträgen ist die Haftung der Hausratversicherung beschränkt woraus es sich ergibt, dass man ggf. durch eine Unterversicherung nicht den vollen Schaden ersetzt bekommt. So bekommt man bei einem Hausrat der einen Wert von 50000 Euro hat aber nur mit 20000 Euro unterversichert ist bei einem Schaden auch nur 2/5 ersetzt.
Häufig verzichtet die Hausratversicherung bei einer Versicherungssumme zwischen
EUR 500,00 und EUR 700,00 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche auf diese sogenannte
„Einrede der Unterversicherung“. Folge davon kann insbesondere bei großen
Wohnungen eine Überversicherung sein.
Welcher Wohnraum versichert ist wird in der Versicherungspolice bzw. Versicherungsschein benannt. Diese läßt sich aber mit einer Außenversicherung in der Form erweitern, dass der Hausrat des im Versicherungsschein zusätzlich benannten Ortes wie beispielsweise die Ferienwohnung vorübergehend versichert ist.
Die Prämie wird von dem Versicherungsunternehmen über folgende Variablen errechnet:
- Höhe der Versicherungssumme
- individuelle Einschlüsse
- Einbruchdiebstahl-Tarifzone
2. Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung versichert Risiken Brand, Sturm und Leitungswasserschäden sowie im Versicherungsfall auch die anschließenden Aufwendungen für Aufräumungs- oder Abbruchkosten, Bewegungs- oder Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten.
3. Haushaftpflicht / Grundbesitzerhaftpflicht
Wer Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt benötigt die Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung. Wer sein Eigentum selber nutzt ist normalerweise bereits über eine normale Privathaftpflicht abgesichert.
Als Eigentümer von Haus und Grundstück ist man für alle Schäden darum verantwortlich insbesondere da man auch als Eigentümer der sogenannten Verkehrssicherungspflicht.. So ist das Eigentum entsprechend abzusichern, dass keiner dort zu Schaden kommen kann.
Schäden können beispielsweise sein:
- herabfallende Dachziegel
- mangelhafte Beleuchtung
- ungenügendes Räumen und Streuen von Schnee und Eis
4. Bauherrenhaftpflicht
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Auch wenn der Bauherr einen Bauleiter oder Bauunternehmer bestimmt und die Verkehrssicherungspflichten auf diesen delegiert hat, haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, wodurch er dann im Falle einer Verletzung dieser Überwachungspflicht doch noch in Anspruch genommen werden kann.Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflicht besteht unter anderem wenn dieser
die Verkehrssicherungspflicht
die Auswahlpflicht (Auswahl geeigneter Handwerker und Architekt)
die Überwachungspflicht
nicht genügend ausübt.